6. Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung
Bereits zum sechsten Mal hat an der ZHAW in Wädenswil eine Tagung zum Lebensmittelrecht stattgefunden.
Der Anlass vom 19. Mai 2011 widmete sich den sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenständen. Diese sind, gemäss Art. 33 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), dazu bestimmt, im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln mit diesen in Berührung zu kommen. An sie werden immer höhere Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit gestellt, welche sich in den gesetzgeberischen Aktivitäten sowie den Anforderungen der diversen Normen und Standards der Lebensmittelbranche widerspiegeln. Ziel der Tagung war es, eine Auslegeordnung über die diesbezüglichen Anforderungen der Schweiz und der EU zu vermitteln. Rund 120 Personen haben die Tagung besucht.
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Rückblick auf die 5. Wädenswiler Lebensmittelrechts-Tagung 2010
Thema: Uniliterale Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips. Wie erfolgt die Umsetzung für Lebensmittel?
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Einführung ins Lebensmittelrecht (1 Kurstag)
Ziel: Der Kurs gibt eine Einführung in die lebensmittelrechtlichen Vorschriften vor allem der Schweiz; zum Teil werden in den einzelnen Kapiteln Querverweise auf die entsprechenden EU-Rechtsakte hergestellt. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden befähigt, nationales und teilweise auch europäisches Lebensmittelrecht zu beschaffen, anzuwenden und zu diskutieren.
Der nächste Kurs findet am 3. Mai 2012 statt.
Kennzeichnung von Lebensmitteln (1 Kurstag)
Ziel: Der Kurs vermittelt Basiswissen der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Teilnehmenden wissen, welche Gesetze und Verordnungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln massgebend sind und wo sie die nötigen Informationen in diesem Zusammenhang finden. Sie können anhand der geltenden Gesetze/Verordnungen einfache Kennzeichnungen selber erstellen oder überprüfen. Die Teilnehmenden kennen die obligatorischen Elemente einer Kennzeichnung und die möglichen, freiwilligen Ergänzungen.
Der nächste Kurs findet am 22. Mai 2012 statt.