Die Globalisierung des Lebensmittelmarktes und vor allem Futtermittel- und Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre sind die Auslöser für die EU-Regelung zur Rückverfolgbarkeit. Probleme mit Rohstoffen oder Lebensmitteln sind häufig von internationaler Tragweite. Aus Sicht der EU ist primärer Zweck der Rückverfolgbarkeit, bei Bedarf Lebensmittel gezielt zurück zu rufen. Im Weiteren sollen mit der Rückverfolgbarkeit Schutz vor Täuschung und namentlich im GVO-Bereich die Wahlfreiheit gewährleistet werden. Im Rahmen der EU-Verordnung 178/2002 sind alle europäischen Betriebe der Nahrungsmittelindustrie verpflichtet, ab dem 1.1.2005 die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Bei einem Produkt betrifft die Rückverfolgbarkeit die Dokumentation
- der Herkunft von Material und Teilen
- der Verarbeitungsschritte der Herstellung,
- sowie die Verteilung des Produktes und den Empfänger der Auslieferung
Welche Stoffe in welchem Ausmass über die Mindestanforderungen hinaus rückverfolgt werden sollen, liegt in der Entscheidung des Unternehmens.
Leistungsangebot der Fachstelle IQFS
Wir analysieren die Rückverfolgbarkeit in Ihrem Betrieb und optimieren diese. Dazu wird in Absprache mit Ihnen ein detailiertes Konzept zur Umsetzung erarbeitet.
Ihr Nutzen
- Analyse des bestehenden "Grad der Rückverfolgbarkeit"
- Erarbeitung eines Konzeptes zur Rückverfolgbarkeit, welches die Anforderungen nach dem schweizerischen Lebensmittelrecht, BRC / IFS resp. der europäischen Verordnung VO 178/2002 berücksichtigt
- Erarbeitung eines Konzeptes für die Handlungen im Falle einer Krise