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Lebensmittelrechtliche Beurteilungen

Produkte, die in der Schweiz verkauft werden, müssen korrekt gekennzeichnet und deklariert werden. Die erforderlichen Angaben sind im schweizerischen Lebensmittelgesetz verankert. Eine korrekte Etikette zu erstellen ist vielfach sehr komplex, denn es sind verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.

Durch die unilaterale Einführung des sogenannten Cassis de Dijon-Prinzips per 1. Juli 2010 sind jedoch grundsätzlich Produkte, die vom schweizerischen Recht abweichen, aber in der EU oder, bei fehlender Harmonisierung, einem EU resp. EWR-Staat rechtmässig in Verkehr sind, auch in der Schweiz verkehrsfähig (Kapitel 3a THG). Für Lebensmittel wurden aber zahlreiche Ausnahmen festgelegt (Art. 2b VIPaV), und sie bedürfen beim Erstimport einer Bewilligung durch das BAG. Falls keine Bedenken hinsichtlich der Gesundheit der Konsumenten oder des Täuschungsschutzes bestehen, erfolgt die Bewilligung in Form einer Allgemeinverfügung. Diese gilt dann auch für gleichartige Lebensmittel.

Leistungsangebot der Fachstelle IQFS

Die Fachstelle IQFS erstellt, überprüft und verbessert Ihre Etiketten so, dass sie dem schweizerischen Lebensmittelgesetz entsprechen.

Ihr Nutzen

  • Korrekte Deklaration Ihrer Produkte
  • Kompetente Beratung 
  • Falls das Produkt aus einem EU oder EWR-Mitgliedstaat importiert werden soll: Abklärung, ob es bereits den Anforderungen des schweizerischen Lebensmittelrechts entspricht oder allenfalls via "Cassis de Dijon-Prinzip" importiert werden kann (in diesem Fall: Verweis ans BAG)

Kosten

Preis nach Absprache
 

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